Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen. Deren Grundlage ist der Arbeitsvertrag, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen werden muss. Es wird zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht unterschieden. Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis der Beschäftigten mit deren jeweiligen Arbeitgebern. Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebenden und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmenden. Einzelne Arbeitnehmende werden nicht direkt adressiert, sondern deren Vertretungsorgane, z.B. der Betriebs- oder Personalrat oder die Gewerkschaft.
Immobilienrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Immobilienrecht sowie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst im Mietrecht insbesondere die Beratung und Ausfertigung mietrechtlicher Kündigungen, Mieterhöhungen, die Erstellung und Prüfung von Mietverträgen sowie die Prüfung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen (Nebenkostenabrechnungen). Ebenso umfasst ist die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr mietrechtlicher Ansprüche, insbesondere von Räumungs- und Zahlungsklagen sowie Klagen auf Zustimmung zu Mieterhöhungen und deren Abwehr. Weitere Leistungen unsererseits sind die Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten sowie die Prüfung, Geltendmachung und Abwehr von Mietminderungen.
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts umfasst die Tätigkeit alle WEG-Sachen inklusive Beschlussanfechtungs- und Wohngeldklagen. Weiterhin gehören in dieses Rechtsgebiet das Makler- und Nachbarschaftsrecht.
Im Bereich des Immobilienrechts selbst gehören Rechtsfragen bei Kauf, Nutzung und Verkauf von Immobilien zu unserem Leistungsumfang.
Strafrecht
Im Strafrecht gehören die Vertretung und Verteidigung im Ermittlungsverfahren nebst Einsicht in die Ermittlungsakten ebenso zu unseren Leistungen wie die gerichtliche Strafverteidigung und Vertretung in Neben- und Privatklageverfahren. Weiterhin übernehmen wir auf eigenen Antrag oder gerichtliche Bestellung Pflichtverteidigungen für Beschuldigte und deren Verteidigung im Strafverfahren. Ferner übernehmen wir aber auch die Beratung und Vertretung für Geschädigte nebst Erstellung von Strafanzeigen sowie die Begleitung von Opfern im Strafverfahren gegen den Schädiger. Zudem ist eine Beratung und Vertretung im Verfahren des Widerrufs einer Bewährung sowie bei Fragen zum Umfang und zur Erfüllung von Bewährungsauflagen möglich.
Verkehrsrecht
Wenn es um das Verkehrsrecht geht, dann werden Sie immer wieder auf die folgenden Begriffe stoßen:
Im Verkehrszivilrecht unterstützen wir Sie u.a. beim Autokauf, vor allem dann, wenn sich versteckte Mängel zeigen oder Sie glauben, vom Verkäufer betrogen worden zu sein. Dann beraten wir Sie über Ihre Rechte. Daneben wickeln wir Unfälle für Sie ab. Dabei kann es um einen einfachen Sachschaden, aber auch um einen schweren Personenschaden gehen. In beiden Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.
Im Versicherungsrecht unterstützen wir Sie u.a. bei Teilkasko- und Vollkaskoschäden. Vielleicht haben Sie schon einmal vom Quotenvorrecht gehört. Nein? Dann fragen Sie uns!
Im Verkehrsstraf- und OWi-Recht übernehmen wir Ihre Verteidigung. Die Vorwürfe können vielfältig sein. In Bußgeldsachen geht es oft ums Fahrverbot und die Frage, ob davon abgesehen werden kann. Wir helfen Ihnen, diese Frage zu beantworten.
Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es in der Regel um Ihre Fahrerlaubnis. Diese kann aus verschiedenen Gründen in Frage gestellt werden. Gerade nach einer Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht wird das Straßenverkehrsamt diese Frage aufwerfen. Wir haben die passende Antwort.
Versicherungsrecht
Wenn es um das Versicherungsrecht geht, dann werden Sie immer wieder auf die folgenden Begriffe stoßen:
Im Sachversicherungsrecht unterstützen wir Sie bei der Anmeldung von Schäden, die Ihr Fahrzeug, Ihr Haus oder Ihren Hausrat betreffen. Leider ist das Thema Elementarversicherung im Moment eins der aktuellsten.
Im privaten Personenversicherungsrecht geht es um Sie. Hier spielen Lebensversicherungen eine genauso große Rolle wie Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Damit sichern Sie Ihre Arbeitskraft oder Gesundheit ab. Dabei sollten Sie stets gut beraten sein.
Im Haftpflichtversicherungsrecht geht es vor allem um Haftpflichtversicherungen.
Im Rechtsschutzversicherungsrecht unterstützen wir Sie bei der Deckungsschutzanfrage. Hier kommt es oft darauf an, wie der Sachverhalt von Ihnen beurteilt wird und nicht wie Ihr Gegner den Fall sieht.